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Wohngebäudeversicherung auf Mieter umlegen - So geht's

Stell dir vor, dein Haus ist nach einem heftigen Sturm stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Dachziegel liegen auf dem Boden, Putz an der Außenfassade ist abgebröckelt und ein Baum ist auf deine Garage gestürzt. Klar, ein solches Szenario wünscht man niemandem und am liebsten schiebt man den Gedanken daran ganz weit weg. Beschäftigen sollte man sich mit dieser Thematik dennoch. In diesen und ähnlichen Fällen greift nämlich die Wohngebäudeversicherung, um die es im folgenden Artikel gehen soll und wie es möglich ist, dass Mieter und Mieterinnen diese Versicherung mitfinanzieren. 

Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hauseigentümer und schützt sie vor finanziellen Risiken. Doch wie sieht es aus, wenn man zur Miete wohnt? Darf der Vermieter oder die Vermieterin die Kosten für die Versicherung einfach auf die Bewohner umlegen? Und falls ja, wie hoch dürfen diese sein? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Umlage der Wohngebäudeversicherung auf Mieter wissen solltest.

Wohngebäudeversicherung auf Mieter umlegen

Inhaltsverzeichnis

Das ist eine Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung Vertrag

Definition und Zweck einer Wohngebäudeversicherung

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Eine Wohngebäudeversicherung schützt die Eigentümer und Eigentümerinnen einer Immobilie. Sie erstattet Schäden an Wohn- und anderen Gebäuden, die sich auf dem Grundstück befinden. Der Zweck einer Wohngebäudeversicherung besteht darin, den Eigentümer oder die Eigentümerin vor den finanziellen Folgen von Schäden an seiner Immobilie zu schützen. Insbesondere bei größeren Mängeln kann die finanzielle Belastung ohne Versicherung schnell existenzbedrohend werden. Eine Wohngebäudeversicherung bietet in diesem Fall Schutz und trägt zur schnellen Wiederherstellung der Immobilie bei.

Was wird abgedeckt und was wird nicht abgedeckt?

Die Versicherung deckt in der Regel Schäden an einem Wohngebäude ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden verursacht wurden.

Schäden durch Leitungswasser können etwa verursacht werden durch

  • Aquarien
  • Sprinkleranlagen
  • Wasserbetten
  • Schläuchen von Geschirr- und Waschmaschinen.
 
Elementarschäden können unter anderem beeinflusst werden durch

  • Erdrutsche
  • Erdbeben
  • Überschwemmungen.
 

Darüber hinaus können auch Schäden an fest eingebauten Bestandteilen wie Heizungs- oder Klimaanlagen oder fest verlegten Bodenbelägen mitversichert sein. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen deines Anbieters zu prüfen, da der Leistungsumfang von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann.

Eine Wohngebäudeversicherung beinhaltet nicht einen witterungsbedingten Rückstau von Wasser oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin. Weiterhin sind bewegliche Gegenstände im Haus oder in der Wohnung wie Möbel oder technisches Equipment ausgeschlossen, denn hier greift die Hausratversicherung, für die der Mieter oder die Mieterin selbst verantwortlich ist.

Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung?

Sie ist für jeden Eigentümer und jede Eigentümerin eines Wohngebäudes empfehlenswert. Insbesondere bei größeren Mängeln können die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau schnell sehr hoch werden, weshalb eine Wohngebäudeversicherung eine sinnvolle Absicherung darstellt. Auch wenn die Versicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie von vielen Banken als Voraussetzung für die Bewilligung von Hypothekendarlehen gefordert.

So kann eine Wohngebäudeversicherung auf Mieter umgelegt werden

Eine Wohngebäudeversicherung kann nicht direkt auf Mieter und Mieterinnen umgelegt werden, da sie eine Versicherung für das Gebäude selbst ist und nicht für die darin wohnenden Mieter. Allerdings kann der Vermieter oder die Vermieterin die finanzielle Belastung in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen und somit indirekt auf die Bewohner und Bewohnerinnen umlegen. Voraussetzung ist allerdings, dass dies im Mietvertrag vereinbart wurde und die Umlage der Wohngebäudeversicherung in den Nebenkosten rechtlich zulässig ist. Es empfiehlt sich, diesbezüglich im Vorfeld mit einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Mietrecht oder einem Versicherungsexperten beziehungsweise einer Versicherungsexpertin Kontakt aufzunehmen.

Einigung Wohngebäudeversicherung

Rechtliche Grundlage

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Die rechtliche Grundlage für die Umlage einer Wohngebäudeversicherung auf Mieter und Mieterinnen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gemäß § 556 Absatz 1 Satz 2 BGB können die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter und Mieterinnen umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Eine Umlage muss jedoch finanziell entsprechend sein und darf nicht zu einer unangemessenen Erhöhung der Miete führen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich eine Zulässigkeit nur dann ergibt, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine nachträgliche Vereinbarung ist nur möglich, wenn alle betroffenen Parteien damit einverstanden sind.

Zusätzlich muss der Vermieter oder die Vermieterin den Mietenden eine Aufstellung der umlagefähigen Kosten zur Verfügung stellen, welche transparent und nachvollziehbar sein muss. Es ist ratsam, sich vor Abschluss des Vertrags über die Modalitäten der Umlage zu informieren und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen.

Wie erfolgt die Umlage?

Eine Umlage der Kosten für eine Wohngebäudeversicherung auf den Mieter oder die Mieterin erfolgt über eine Nebenkostenabrechnung. Die Gesamtkosten der Versicherung werden auf alle Mieter und Mieterinnen des Gebäudes aufgeteilt und anschließend anteilig in Rechnung gestellt. Folglich muss jemand, der ein Appartement mit 70 Quadratmetern bewohnt weniger zahlen als jemand, dessen Unterkunft 200 Quadratmeter groß ist.

Was sind die Vorteile und Nachteile für Vermieter?

Vorteile für Vermieter und Vermieterinnen:

  • Kostenersparnis: Man spart Geld, wenn die Mieter und Mieterinnen die Kosten für die Wohngebäudeversicherung übernehmen. 
  • bessere Kalkulation: Die Fixkosten für die Wohngebäudeversicherung fallen weg, dadurch lassen sich Gesamtkosten einfacher kalkulieren. 
 

Nachteile für Vermieter und Vermieterinnen:

  • Konfliktpotential: Falls eine nachträgliche Umlage zu einem bereits bestehenden Mietvertrag angedacht ist und es bereits Streitigkeiten oder sogar Konflikte gegeben hat, kann die Umsetzung weitere Probleme verursachen. 
  • höherer Verwaltungsaufwand: Die Umlage der Wohngebäudeversicherung kann sich als schwierig erweisen, wenn die Versicherungskosten nicht eindeutig auf die einzelnen Mieter und Mieterinnen umgelegt werden können. Dies ist zum Beispiel bei gemeinsam genutzten Räumen der Fall.
  • höhere Mietkosten: Eventuell wird die Wohnung oder das Haus dadurch für die Mieter und Mieterinnen zu teuer und es kommt zur Kündigung des Verhältnisses. Anschließend müsste der Vermieter oder die Vermieterin neue Mieter oder Mieterinnen suchen. 

Das sollten Vermieter beachten

Um erfolgreich und rechtskonform zu agieren, können diese Punkte dir dabei helfen: 

  1. Mietvertrag: Stelle sicher, dass ein rechtskonformer Mietvertrag verwendet wird. Dieser sollte alle wichtigen Informationen enthalten, wie zum Beispiel die Mietdauer, den Mietpreis, die Nebenkosten, die Kündigungsfristen und die Pflichten des Mieters beziehungsweise der Mieterin.

  2. Mietkaution: Lege die Mietkaution korrekt an und informiere die Mietenden über den Ort und die Art der Anlage. Beachte die gesetzlichen Vorschriften zur Höhe und Rückzahlung der Mietkaution.

  3. Nebenkostenabrechnung: Erstelle eine korrekte Nebenkostenabrechnung und rechne diese transparent mit den Beteiligten ab. Beachte  dabei die gesetzlichen Vorschriften und Fristen.

  4. Reparaturen und Instandhaltung: Stelle sicher, dass du deine Verpflichtungen zur Reparatur und Instandhaltung der Immobilie erfüllst. Beachte dabei auch die Pflichten des Mietenden zur Durchführung kleinerer Reparaturen. Dazu zählen beispielweise ein tropfender Wasserhahn, eine kaputte Steckdose oder ein defekter Türverschluss.

  5. Mieterhöhung: Berücksichtige die gesetzlichen Vorschriften zur Mieterhöhung und führe diese nur durch, wenn es rechtlich zulässig ist.

  6. Datenschutz: Beachte die Datenschutzvorschriften bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten laut DSGVO.

  7. Mietersuche: Wähle deine Mieterin oder deinen Mieter sorgfältig aus und führe eine Bonitätsprüfung durch, um das Risiko von Mietausfällen zu minimieren.

Überprüfung des Mietvertrags

Es ist empfehlenswert, den Mietvertrag von einem Anwalt beziehungsweise einer Anwältin oder einer anderen rechtlichen Fachkraft prüfen zu lassen, damit sichergestellt ist, dass die Vereinbarung korrekt geschlossen worden ist. Einige der wichtigsten Dinge, auf die du achten solltest, sind Mietdauer, Mietzahlungen, Kaution, Instandhaltungspflichten, Hausordnung und eventuelle Klauseln zur Verlängerung oder Beendigung des Mietvertrags.

Transparenz der Umlage

Die Transparenz der Umlage bezieht sich auf die Offenlegung von Informationen bezüglich der Kostenverteilung auf eine Gruppe von Personen oder Unternehmen. Wenn eine Umlage durchgeführt wird, müssen die Beteiligten über die Berechnungsmethoden und die Verteilung der Kosten informiert werden. Klarheit ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Kosten gerecht und angemessen auf die Beteiligten verteilt werden. Durch die Offenlegung von Informationen können alle Beteiligten die Kosten besser verstehen und gegebenenfalls Einsprüche erheben oder Änderungen vorschlagen. 

Transparenz trägt auch dazu bei, das Vertrauen in das Umlagesystem zu stärken und mögliche Konflikte zu vermeiden. Um die Transparenz der Umlage sicherzustellen, sollten die Berechnungsmethoden und die Verteilung der Kosten klar und verständlich schriftlich dokumentiert werden. Außerdem sollten die Beteiligten über alle Änderungen im Umlagesystem informiert werden und die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und Feedback zu geben.

Vergleich der Kosten

Wenn die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter oder die Mieterinnen umgelegt wird, tragen die Mietenden die Kosten für die Versicherung. Dies kann für den Vermieter oder die Vermieterin vorteilhaft sein, da er oder sie nicht für die Kosten der Versicherung aufkommen muss. Allerdings kann es für die Mietenden teuer sein, da zusätzlich auch noch die Kosten für die Versicherung getragen werden müssen. Wenn die Wohngebäudeversicherung nicht umgelegt wird, muss der Vermieter oder die Vermieterin die Kosten für die Versicherung tragen. Dies kann für den Mietenden vorteilhaft sein, da für ihn oder sie neben der Miete keine zusätzlichen Kosten für die Versicherung anfallen. Für den Vermieter oder die Vermieterin kann dies jedoch teurer sein, da er die Kosten für die Versicherung selbst tragen muss.

Letztendlich hängt die Entscheidung, ob es sinnvoll ist die Wohngebäudeversicherung auf den Mietenden umzulegen, von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Mietpreis und der Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt.

Fazit:

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die von Eigentümern und Eigentümerinnen abgeschlossen wird, um ihr Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder ähnliche Risiken abzusichern. In vielen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, dass Vermieter oder Vermieterinnen die Kosten für diese Versicherung auf ihre Mieter und Mieterinnen umlegen.

Mieter und Mieterinnen sollten sich bewusst sein, dass die Wohngebäudeversicherung nur Schäden am Gebäude selbst abdeckt und nicht für Schäden an den persönlichen Gegenständen des Mieters / der Mieterin oder für Schäden, die durch sein oder ihr eigenes Verhalten verursacht wurden, aufkommt. Daher sollten Mieter und Mieterinnen in Betracht ziehen, eine Hausratversicherung abzuschließen, um ihre eigenen Besitztümer abzusichern.

Wenn Vermieter oder Vermieterinnen die Kosten für die Wohngebäudeversicherung umlegen möchten, müssen sie dies im Mietvertrag ausdrücklich festhalten. Die Umlage ist in der Regel auf den Anteil der Wohnfläche beschränkt, den der Mieter oder die Mieterin bewohnt. Mieter, Mieterinnen sowie Vermieter und Vermieterinnen sollten den Mietvertrag daher sorgfältig lesen und sich bewusst sein, dass die Umlage der Versicherungskosten zu einer höheren Miete führen kann. Dies hat für beide Seiten Vor- und Nachteile. 

Zusammenfassend sollten Mieter und Mieterinnen sich bewusst sein, die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf sie umgelegt werden können, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie sollten sich jedoch auch darüber im Klaren sein, dass diese Versicherung nur Schäden am Gebäude selbst abdeckt und dass sie eine separate Hausratversicherung benötigen, um ihre eigenen Besitztümer zu schützen.

Fragen und Antworten:

Kann die Gebäudeversicherung komplett auf den Mieter umgelegt werden?

Nein, das ist unmöglich. Gemäß §2 der Betriebskostenverordnung können nur bestimmte Betriebskosten auf den Mieter oder die Mieterin umgelegt werden, darunter auch die Gebäudeversicherung. Allerdings dürfen die umlagefähigen Betriebskosten nur in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen. Zudem muss der Vermietende bei der Umlegung der Wohngebäudeversicherung auf den Mietenden die Vorgaben im Mietvertrag und in der Betriebskostenabrechnung beachten. Wenn zuvor vereinbart wurde, dass der Vermieter oder die Vermieterin die Gebäudeversicherung trägt, kann er oder sie die Kosten nicht einfach auf den Mieter oder die Mieterin umlegen. Es sei denn, es wird eine Änderung des Mietvertrags vereinbart.

Wie hoch darf die Gebäudeversicherung für den Mieter monatlich sein?

Die Gebäudeversicherung wird normalerweise vom Vermieter oder der Vermieterin abgeschlossen und ist Teil der Betriebskosten, die auf den Mieter oder die Mieterin umgelegt werden können. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die den Anteil der Gebäudeversicherungskosten. Die Höhe der Gesamtsumme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Gebäudes, der Lage, dem Baujahr und der Art der Versicherung. In der Regel können die Kosten für die Gebäudeversicherung jedoch von Jahr zu Jahr variieren. Im Kalenderjahr 2022 und 2023 gab es einen starken Anstieg des Preises für Wohngebäudeversicherungen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermietende grundsätzlich verpflichtet ist, dem Mietenden eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, in der die einzelnen Positionen aufgeschlüsselt sind. Falls es Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung gibt, kann man diese, zum Beispiel anwaltlich, prüfen lassen.

Wer zahlt die Gebäudeversicherung Mieter oder Vermieter?

In der Regel ist es die Aufgabe des Vermieters oder der Vermieterin, die Gebäudeversicherung abzuschließen und die Kosten dafür zu tragen. Diese Versicherung deckt Schäden am Gebäude, beispielsweise durch Feuer, Wasser oder Sturm, ab. Die Kosten für diese Versicherung sind normalerweise in den Nebenkosten enthalten, die der Vermieter oder die Vermieterin dem Mieter oder der Mieterin in Rechnung stellt. Es kann jedoch sein, dass es eine Absprache gibt, dass der Mieter oder die Mieterin einen Teil der Gebäudeversicherungskosten trägt. Dies muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden.

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Es gibt bestimmte Kosten, die der Vermieter oder die Vermieterin nicht auf den Mieter oder die Mieterin umlegen darf. Im Folgenden finden sich einige Beispiele:

  1. Instandhaltungskosten: Kosten für die allgemeine Instandhaltung und Reparatur des Gebäudes und der Einrichtungen müssen vom Vermietenden getragen werden.

  2. Verwaltungskosten: Aufwendungen für die Verwaltung des Mietobjekts dürfen nicht auf den Mietenden umgelegt werden. Das gilt auch für die Kosten der Buchhaltung und die der Kontoführung.

  3. Kapitalkosten: Kosten, die mit der Finanzierung des Gebäudes verbunden sind, dürfen ebenfalls nicht auf den Mietenden umgelegt werden. Dazu gehören beispielsweise Zinsen auf Darlehen und Abschreibungen.

  4. Renovierungskosten: Die Kosten für Renovierungsarbeiten, die nicht durch Verschleiß oder normale Abnutzung verursacht wurden, dürfen nicht auf den Mietenden umgelegt werden. Der Vermietende ist allein verantwortlich für die Instandhaltung und Renovierung des Objekts.

Zudem sind regionale Unterschiede in Bezug auf die zulässigen Umlagekosten vorhanden. Es ist daher in jedem Fall ratsam, sich vorab über die geltenden Regelungen in der jeweiligen Region zu informieren.

Warum muss der Mieter die Gebäudeversicherung zahlen?

Mieter oder Mieterinnen müssen die Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht zahlen. Vermieter oder Vermieterinnen schließen diese  ab. Sie können die Kosten auf die Mietenden umlegen, indem sie diese in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen. Der Grund dafür liegt darin, dass es sich bei der Gebäudeversicherung um eine Versicherung handelt, die das Gebäude und dessen Bestandteile schützt. Die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau des Gebäudes im Falle eines Schadens können sehr hoch sein und der Vermieter oder die Vermieterin möchte sich in solchen Fällen absichern. Die Höhe der Kosten hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Gebäudes, dem Wert der Versicherungssumme und dem individuellen Tarif des Versicherungsanbieters.

Kann ich die Grundsteuer auf den Mieter umlegen?

Ja, als Vermietender kannst du die Grundsteuer auf den Mietenden umlegen. Dies ist in § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung geregelt. Allerdings müssen hierbei die gesetzlichen Vorgaben und die Regelungen im Mietvertrag beachtet werden. So darf die Umlage der Grundsteuer beispielsweise nicht unangemessen hoch sein und muss im Mietvertrag vereinbart sein. Dem Mieter oder der Mieterin muss eine entsprechende Abrechnung über die Umlage der Grundsteuer zur Verfügung gestellt werden. 

Wie teuer darf eine Gebäudeversicherung sein?

Die Höhe der Kosten für eine Gebäudeversicherung kann abhängig von unterschiedlichen Faktoren, wie dem Wert des Gebäudes, der Lage und der gewünschten Deckungssumme, variieren. Eine Obergrenze existiert zwar nicht, allerdings gilt es zu beachten, dass eine Gebäudeversicherung einen wichtigen Schutz für Hausbesitzer darstellt und im Falle eines Schadens eine große finanzielle Unterstützung bieten kann. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt auch davon ab, welche Risiken abgedeckt werden sollen, wie beispielsweise Feuer, Sturm oder Wasser. Daher ist es empfehlenswert, verschiedene Angebote von Versicherungsgesellschaften zu vergleichen und sorgfältig abzuwägen, welche Deckung am besten zu den individuellen Bedürfnissen und Risiken passt. Es lohnt sich, verschiedene Angebote einzuholen und sorgfältig zu vergleichen, um das optimale Preis- Leistungsverhältnis ausfindig zu machen.

Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung ab?

Sie deckt in der Regel Schäden am Gebäude selbst ab, die durch bestimmte Ereignisse verursacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Rohrbruch, Explosion, sowie Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Erdbeben. Die genauen Bedingungen und Leistungen können jedoch je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif unterschiedlich sein. Sich vor Abschluss einer Gebäudeversicherung genau zu informieren und Angebote zu vergleichen, ist folglich ratsam.

Wer braucht eine Gebäudeversicherung?

Grundsätzlich benötigt jeder Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin eines Gebäudes eine solche Versicherung, um sich vor den finanziellen Folgen von Schäden am Gebäude zu schützen. Jene kann beispielsweise Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder auch Einbruchdiebstahl abdecken, die im Schadensfall eintreten können. Auch Mieter und Mieterinnen sollten sich mit dem Thema auseinandersetzen, da sie in der Regel für Schäden am Gebäude haften, die sie verursacht haben. In vielen Fällen können Mieter und Mieterinnen jedoch auch eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden am Gebäude abdeckt. Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Gebäudeversicherung für jeden sinnvoll ist, der ein Gebäude besitzt. Die Versicherung ist allerdings keine Pflicht. 

Was passiert, wenn der Mieter grob fahrlässig oder fahrlässig einen Versicherungsschaden in der Wohnung oder am Haus verursacht?

Wenn ein Mieter oder eine Mieterin grob fahrlässig oder fahrlässig einen Versicherungsschaden in der Wohnung oder am Haus verursacht, haftet er oder sie für den entstandenen Schaden. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Schaden handelt, der durch eine Versicherung abgedeckt ist oder nicht. Ist der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt, muss der Mieter oder die Mieterin in der Regel lediglich für den Selbstbehalt aufkommen. Falls der Schaden jedoch so groß ist, dass der Selbstbehalt überschritten wird, haftet der Mieter oder die Mieterin für den darüber hinausgehenden Betrag. Liegt eine Abdeckung durch die Versicherung nicht vor, haftet der Mieter oder die Mieterin vollständig für den entstandenen Schaden. Dabei ist zu beachten, dass der Vermietende nachweisen muss, dass der Schaden durch (grob) fahrlässiges Verhalten des Mietenden entstanden ist.

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