Die Deutsche Bahn ist eines der wichtigsten Verkehrsmittel in Deutschland. Millionen von Menschen nutzen täglich Züge im Regional- und Fernverkehr, um beispielsweise zur Arbeit zu pendeln oder in den Urlaub zu fahren. Leider kommt es immer wieder zu Verspätungen und Zugausfällen. In diesem Blogartikel erfährst du, ab wann dir eine Entschädigung zusteht und wie du diese bei der Deutschen Bahn beantragen kannst. Wir erläutern ebenfalls, wie hoch eine Entschädigung bei Verspätungen der Deutschen Bahn sein kann.
Grundsätzlich hast du Anspruch auf eine Entschädigung, wenn dein Zug mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof ankommt. Auch bei einem Zugausfall oder wenn du deinen Anschlusszug aufgrund einer Verspätung verpasst hast, kannst du eine finanzielle Kompensation beantragen. Nachfolgend wird beschrieben, bei welcher Konstellation du eine volle oder anteilige Rückerstattung erhalten kannst.
Wenn dein Zug mit einer Verzögerung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof ankommt, hast du Anspruch auf eine Entschädigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unpünktlichkeit durch die Deutsche Bahn selbst oder durch Dritte verursacht wurde.
Wenn dein Zug ausfällt und du deshalb zeitlich nicht wie geplant ans Ziel kommst, hast du ebenfalls Anspruch auf eine Rückerstattung. Diesen Anspruch hast du nur, wenn du mindestens 60 Minuten später ankommst, als geplant.
Wenn du deinen Anschlusszug aufgrund einer Verspätung verpasst hast und dadurch mindestens 60 Minuten später am Zielbahnhof ankommst, kannst du ebenfalls eine Entschädigung bei der Deutschen Bahn beantragen.
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Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung ab und ob es sich um einen Zugausfall oder einen verpassten Anschluss handelt. Generell erhältst du 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für eine einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung bekommst du 50 % des Fahrpreises für eine einfache Fahrt erstattet. Falls du eine Fahrkarte hast, die eine Hin- und Rückfahrt beeinhaltet, wird der halbe Preis der Fahrkarte als Ersatz für die Unannehmlichkeiten, die dir entstanden sind, zu Grunde gelegt. Entschädigungsbeträge unter vier Euro werden nicht ausgezahlt.
Wen du die Voraussetzungen für eine Erstattung erfüllt, dann lasse dir die Verspätung bescheinige. Gehe dazu an einen Informationsschalter der Deutschen Bahn. Alternativ kannst du auch den Schaffner fragen, wenn du einen erwischt, ob er dir die Verspätung bescheinigt. Auch in einem Reisezentrum der deutschen Bahn kannst du eine Bestätigung erhalten.
Per Post: Du benötigst das „Fahrgastrechte-Formular“. Mit diesem Formular kannst du eine Entschädigung per Post beantragen. Das Formular erhälst du an den Informationsschaltern der Deutschen Bahn, im Zug, in den DB Reisezentren oder auf der Internetseite. Es ist von Vorteil, wenn du einen Vermerk oder eine Bescheinigung erhältst, aus der hervorgeht, dass dein Zug Verspätung hatte. Das Formular füllst du aus und schickst dieses zusammen mit der Originalfahrkarte, dem Reservierungsbeleg, der Bescheinigung vom Bahnpersonal, möglichen Belegen für ein Taxi oder ein Hotel an folgende Postadresse:
Deutsche Bahn Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Du kannst von den Unterlagen zur Sicherheit vorher eine Kopie anfertigen, falls diese auf dem Postweg verloren gehen sollten. Fraglich ist allerdings, ob eine Rückerstattung ohne Originalfahrkarte anerkannt wird. Deshalb ist die Einreichung online wohl der sicherere Weg.
Online: Wenn du über ein Kundenkonto bei der Deutschen Bahn verfügst und darüber deine Fahrkarte gekauft hast, logge dich mit deinen Daten über die Internetpräsenz ein und fülle den Fahrgastrechte-Antrag aus. Wähle in der Buchungsübersicht die passende Fahrt aus und klicke die Karteikarte „Fahrgastrechte“ und den Button „Entschädigung beantragen“ an. Folge nun den weiteren dortigen Anweisungen.
Du wirst auf dem Fahrgastrechte-Formular aufgefordert, eine gültige Bankverbindung anzugeben. Hierhin wird die Rückerstattung im Anspruchsfall überwiesen.
Es lohnt sich zu prüfen, ob du einen Anspruch auf eine geldliche Rückerstattung hast, falls du von einer Zugverspätung betroffen bist. Ab 60 Minuten besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung bei Verspätungen der Deutschen Bahn. Die Höhe der Erstattung richtet sich unter anderem nach der Dauer der Verspätung. Die Beantragung kann per Post oder online vorgenommen werden.
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Gemäß den Fahrgastrechten der Europäischen Union haben Passagiere bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten Anspruch auf eine Erstattung von 25%, bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten auf eine Erstattung von 50% des Ticketpreises.
Bei der Deutschen Bahn können Fahrgäste bei Verzögerungen von mindestens 60 Minuten eine Entschädigung beantragen. Dabei gilt eine Frist von einem Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer. Der Antrag kann entweder online über das Entschädigungsformular auf der Webseite der Deutschen Bahn oder per Post gestellt werden. Es empfiehlt sich, den Antrag so bald wie möglich nach der betroffenen Fahrt zu stellen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen und Nachweise vorhanden sind.
Per Post: Du benötigst das „Fahrgastrechte-Formular“. Mit diesem Formular kannst du eine Entschädigung per Post beantragen. Das Formular erhälst du an den Informationsschaltern der Deutschen Bahn, im Zug, in den DB Reisezentren oder auf der Internetseite. Es ist von Vorteil, wenn du einen Vermerk oder eine Bescheinigung erhältst, aus der hervorgeht, dass dein Zug Verspätung hatte. Das Formular füllst du aus und schickst dieses zusammen mit der Originalfahrkarte, dem Reservierungsbeleg, der Bescheinigung vom Bahnpersonal, möglichen Belegen für ein Taxi oder ein Hotel an folgende Postadresse:
Deutsche Bahn Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Du kannst von den Unterlagen zur Sicherheit vorher eine Kopie anfertigen, falls diese auf dem Postweg verloren gehen sollten. Fraglich ist allerdings, ob eine Rückerstattung ohne Originalfahrkarte anerkannt wird. Deshalb ist die Einreichung online wohl der sicherere Weg.
Online: Wenn du über ein Kundenkonto bei der Deutschen Bahn verfügst und darüber deine Fahrkarte gekauft hast, logge dich mit deinen Daten über die Internetpräsenz ein und fülle den Fahrgastrechte-Antrag aus. Wähle in der Buchungsübersicht die passende Fahrt aus und klicke die Karteikarte „Fahrgastrechte“ und den Button „Entschädigung beantragen“ an. Folge nun den weiteren dortigen Anweisungen.
Du wirst auf dem Fahrgastrechte-Formular aufgefordert, eine gültige Bankverbindung anzugeben. Hierhin wird die Rückerstattung im Anspruchsfall überwiesen.
Falls sich eine Verspätung abzeichnet, ist es am besten, direkt das Bahnunternehmen oder den Kundendienst zu kontaktieren, um zu erfahren, ob es möglich ist, einen früheren Zug zu nehmen. Dort können dir auch weitere Informationen gegeben werden, ob zusätzliche Kosten anfallen oder ob eine Vorab-Reservierung notwendig ist. Es ist auch wichtig zu beachten, dass nicht alle Bahnunternehmen die gleichen Regeln haben, also solltest du dich über die spezifischen Regeln und Bedingungen deines Tickets informieren, bevor du deine Reise antrittst. Handle auf keinen Fall auf eigene Faust, damit keine ungewollten Kosten auf dich zukommen können.
Grundsätzlich gilt, dass bei einer Verspätung mindestens 20 Minuten ein anderer Zug der Deutschen Bahn genommen werden kann. Lediglich der Zielbahnhof muss übereinstimmen.
Wenn dein Zug Verspätung hat und du dadurch deinen Anschlusszug verpasst hast, solltest du zunächst versuchen, dich so schnell wie möglich über deine Alternativen zu informieren. Welche anderen Verbindungen sind gegebenenfalls möglich, um dein Ziel zeitnah zu erreichen? Dies können Züge oder andere Verkehrsmittel wie Busse oder Taxis sein, die dich zum nächsten Ziel bringen können. Du solltest auch versuchen, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Bahnhof um Auskunft zu bitten – entweder direkt am Bahnsteig oder im Reisezentrum.
Bei einem Sparpreis-Ticket der Deutschen Bahn ist die Zugbindung in der Regel auf die gebuchte Verbindung beschränkt. Das bedeutet, dass das Ticket nur für den gebuchten Zug und die gebuchte Strecke gültig ist und nicht auf eine andere Verbindung oder einen anderen Zug umgebucht werden kann. Die Zugbindung entfällt jedoch in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn der gebuchte Zug wegen einer Verschuldung der Deutschen Bahn ausfällt oder verspätet ist und dadurch der Anschlusszug verpasst wird.
Die Verzögerung muss mindestens 20 Minuten betragen, damit die Zugbindung aufgehoben ist. In diesem Fall darf man auch einen späteren Zug nutzen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Außerdem entfällt die Zugbindung auch, wenn man ein Flexpreis-Ticket gebucht hat oder eine Bahncard besitzt, die einen Rabatt auf den Sparpreis gewährt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Zugbindung und deren Entfall je nach Tarif und Buchungsklasse variieren können. Es empfiehlt sich daher, vor der Buchung eines Sparpreis-Tickets die genauen Konditionen zu prüfen und im Verspätungsfall bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Deutschen Bahn nachzufragen.
Falls ein Zug wegen höherer Gewalt ausfällt oder verspätet ist, wie zum Beispiel Unwetter oder Streik, hast du möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung. Nur wenn ein Zug aufgrund eines Fehlers der Bahn oder aufgrund von Wartungsarbeiten ausfällt oder verspätet ist, kannst du sicher eine Entschädigung oder Rückerstattung verlangen. Wenn du direkt von höherer Gewalt betroffen bist, informiere dich bei der Deutschen Bahn, wie du vorgehen kannst.
Es ist schwierig, eine eindeutige Antwort auf diese Frage zu geben, da es viele Gründe geben kann, warum Züge der Deutschen Bahn verspätet sind. Hier sind einige der häufigsten Gründe:
Ausschlaggebend für die Entschädigung ist die Dauer der Verspätung. Wenn der Zug mindestens 60 Minuten zu spät am Ankunftsort ankommt, kannst du auf eine Entschädigung von 25 Prozent auf den gezahlten Fahrpreis hoffen. Ab einer Verspätung von 120 Minuten erhältst du 50 % des Fahrpreises für eine einfache Fahrt zurück. Falls der Betrag, der von der Bahn zurückgezahlt wird, unter vier Euro liegt wird dieser nicht ausgezahlt.